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1 Rückgriff mangels Zahlung
Rückgriff mangels Zahlung
recourse for want of paymentBusiness german-english dictionary > Rückgriff mangels Zahlung
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2 Rückgriff
Rückgriff m GEN, VERSICH recourse, backup • mit Rückgriff GEN, VERSICH with recourse • ohne Rückgriff GEN, VERSICH without recourse* * *m <Geschäft, Versich> recourse, backup ■ mit Rückgriff <Geschäft, Versich> with recourse ■ ohne Rückgriff <Geschäft, Versich> without recourse* * *Rückgriff
recourse;
• Rückgriff gegenüber Dritten recourse against third parties;
• Rückgriff auf die Hilfsquellen hold on the resources;
• Rückgriff auf den Indossanten (Wechsel) recourse to the endorser;
• Rückgriff auf die Reserven (Rücklagen) drawing on the reserves;
• Rückgriff mangels Zahlung recourse for want of payment;
• Rückgriff nehmen to recourse.
См. также в других словарях:
mangels Zahlung — ⇡ Rückgriff … Lexikon der Economics
Rückgriff — Regress; Inanspruchnahme eines Dritten wegen bestimmter Forderungen. I. Allgemein:R. nimmt: 1. Wer auf ⇡ Schadenersatz in Anspruch genommen worden ist und nunmehr von einem Dritten Ersatz des von ihm zum Zweck des Schadensersatzes Geleisteten… … Lexikon der Economics
ISE-Verfahren — Durch die Einführung des imagegestützten Scheckeinzugsverfahren (ISE Verfahren) durch die Deutsche Bundesbank in Verbindung mit der deutschen Kreditwirtschaft, zum 3. September 2007, soll das Scheckeinzugsverfahren modernisiert und vereinfacht… … Deutsch Wikipedia
Imagegestützter Scheckeinzug — Durch die Einführung des imagegestützten Scheckeinzugsverfahren (ISE Verfahren) durch die Deutsche Bundesbank in Verbindung mit der deutschen Kreditwirtschaft, zum 3. September 2007, soll das Scheckeinzugsverfahren modernisiert und vereinfacht… … Deutsch Wikipedia
Wechsel — I. Begriff:Urkunde, die die unbedingte Anweisung des Ausstellers an den Bezogenen enthält, eine bestimmte Geldsummen an eine im W. genannte Person oder deren Order zu zahlen. Die Urkunde muss im Text als W. bezeichnet sein und gilt kraft Gesetzes … Lexikon der Economics
Wechsel — Austausch; Übergang; Wandel; Wandlung; Transition; Umbruch; Zu und Abgang; Fluktuation; Trassierung; Ziehung; Tratte * * * Wech|sel [ vɛksl̩] … Universal-Lexikon
Ehreneintritt — 1. Begriff: Das wechselrechtliche Eintreten für einen notleidenden Wechsel, um ⇡ Rückgriff, bes. mangels Annahme oder mangels Zahlung, zu vermeiden (Art. 55 ff. WG). E. erfolgt zu Gunsten eines bestimmten Rückgriffsschuldners, und zwar durch die… … Lexikon der Economics
Wechselprotest — Der Wechselprotest ist ein Dokument, mit dem von einem Notar oder Gerichtsvollzieher beurkundet wird, dass der betreffende Wechsel zum Fälligkeitszeitpunkt erfolglos zur Annahme oder zur Zahlung am Zahlungsort vorgelegt wurde. Der Wechselprotest… … Deutsch Wikipedia
Wechselprotest — 1. Begriff: Amtliche Beurkundung bes. der Nichtannahme oder Nichtzahlung eines ⇡ Wechsels; schafft die Voraussetzungen für den ⇡ Rückgriff gegen die Wechselverpflichteten. 2. Zuständig sind Protestpersonen, d.h. Notare oder Gerichtsbeamte (Art.… … Lexikon der Economics
Notadresse — Vermerk auf ⇡ Wechseln, „im Fall der Not bei ...“, unter Angabe der Adresse desjenigen, der beim Notleidendwerden eines Wechsels für den bezeichneten Wechselverpflichteten eintreten soll, um den ⇡ Rückgriff mangels Annahme oder mangels Zahlung zu … Lexikon der Economics
Scheck — Der Scheck (auch Check, Cheque) ist ein Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung eines Kunden eines Kreditinstituts an seine Bank (Bezogener) enthält, an einen Dritten (Begünstigter, Remittent) zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem… … Deutsch Wikipedia